Architekt Samer Abbas | Schleswig-Holstein,Kiel, Hamburg, Berlin, München | Internationale Architektur.Umnutzung / Nutzungsänderung
Bauvorlageberechtigt in Schleswig-Holstein – Architekt Samer Abbas. Internationale Architektur, digitale Planung und professionelle Bauanträge für Projekte in ganz Deutschland. Spezialisiert auf Umnutzung und Nutzungsänderung مع تصاميم حديثة وعروض غير ملزمة لجميع المشاريع الهندسية.
Architektonische Angebote in Deutschland folgen einem klar strukturierten, professionellen und transparenten Ablauf. Viele Bauherren erhalten ein Angebot, verstehen jedoch nicht immer, welche Leistungen enthalten sind, welche nicht, wie die Kosten berechnet werden und welche Verantwortung bei wem liegt. Dieser Artikel erklärt – basierend auf realen Arbeitsabläufen eines Architekturbüros – wie ein professionelles Angebot entsteht, welche Phasen der HOAI relevant sind und welche Punkte Bauherren unbedingt kennen sollten.
Ein seriöses Angebot beginnt immer mit den wichtigsten Basisinformationen:
Projektbezeichnung
Standort
Auftraggeber
Datum
Diese Angaben schaffen Klarheit und verhindern Missverständnisse. Zudem wird erklärt, dass ein Angebot zunächst unverbindlich ist und erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich wird.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert die wichtigsten Planungsphasen. Für die meisten Projekte sind die ersten vier Phasen entscheidend:
Analyse der Anforderungen, Sichtung vorhandener Unterlagen, Klärung der Rahmenbedingungen.
Erarbeitung erster Konzepte, Varianten und Lösungsansätze.
Ausarbeitung des architektonischen Entwurfs, Grundrisse, Schnitte, Ansichten.
Erstellung aller Unterlagen für den Bauantrag und Einreichung bei der Behörde.
Diese Phasen bilden das Fundament jeder Planung und entscheiden über Qualität und Genehmigungsfähigkeit.
Die Kosten eines Projekts hängen ab von:
Größe und Komplexität
Umfang der gewünschten Leistungen
Anzahl der Planungsphasen
Zeitaufwand
behördlichen Anforderungen
Ein Beispiel aus der Praxis:
45.000 € für das Gesamtprojekt
10.000 € für die Phasen LPH 1–4
Solche Beträge sind typisch für umfangreiche Wohnbau‑ oder Umbauprojekte.
Viele kleinere Büros oder Einzelarchitekten fallen unter § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer berechnet – ein wichtiger Hinweis für Bauherren.
Die Vergütung erfolgt üblicherweise in mehreren Schritten, z. B.:
40 % bei Projektstart
30 % nach Übergabe der Planunterlagen
20 % nach Einreichung des Bauantrags
10 % nach Projektabschluss
Diese Struktur stellt sicher, dass:
der Architekt für seine Arbeit fair vergütet wird
der Bauherr volle Transparenz über den Fortschritt hat
das Projekt ohne Unterbrechungen weiterläuft
Die Bearbeitungsdauer hängt ab von:
Geschwindigkeit der Behörden
Vollständigkeit der Unterlagen
Rückmeldungen des Auftraggebers
zusätzlichen Anforderungen
Daher kann kein Architekt feste Termine garantieren. Neue Anforderungen der Behörde werden jedoch in der Regel sofort bearbeitet.
Zum Leistungsumfang gehören:
Erstellung aller Planunterlagen
Zusammenstellung des Bauantrags
Digitale Kommunikation
Digitale Einreichung
Nicht enthalten sind:
persönliche Termine im Bauamt
Vor‑Ort‑Besprechungen
Reisekosten
Falls ein persönlicher Termin notwendig wird, muss der Bauherr entweder:
die Kosten übernehmen oder
einen lokalen Vertreter beauftragen
Folgende Leistungen gehören nicht zum Aufgabenbereich des Architekten:
Statik
Brandschutz
Schallschutz
Wärmeschutz / GEG
Vermessung
Bodengutachten
TGA‑Planung
Diese Aufgaben übernehmen spezialisierte Fachplaner, die der Bauherr separat beauftragen muss.
Die Genehmigung eines Projekts liegt ausschließlich bei der Behörde. Der Architekt kann:
korrekt planen
vollständige Unterlagen einreichen
Rückfragen beantworten
aber er kann keine Genehmigung garantieren.
Ändern sich Vorschriften wie:
GEG
KfW‑Richtlinien
Bauordnungen
muss die Planung angepasst werden. Diese Anpassungen gelten als zusätzliche Leistungen, da sie nach Vertragsabschluss entstehen.
Der Architekt plant auf Grundlage der Informationen, die ihm zu Beginn vorliegen. Werden später neue Daten geliefert, kann dies:
zusätzliche Arbeit
neue Zeichnungen
neue Berechnungen
erforderlich machen.
Der Bauherr ist verantwortlich für:
Richtigkeit der gelieferten Unterlagen
Vollständigkeit der Informationen
Qualität der Fotos und Pläne
Fehlerhafte oder unvollständige Daten führen zu Planungsanpassungen, die separat vergütet werden.
Der Architekt trägt keine Verantwortung für:
Statiker
Energieberater
Vermesser
TGA‑Planer
Elektroplaner
Jeder Fachplaner haftet für seine eigenen Berechnungen und Entscheidungen.
Förderprogramme ändern sich häufig. Daher kann kein Architekt garantieren, dass:
Fördermittel bewilligt werden
Anträge rechtzeitig bearbeitet werden
Programme unverändert bleiben
Wenn keine Ortsbesichtigung stattfindet, basiert die Planung ausschließlich auf:
Fotos
Videos
gelieferten Plänen
Nicht erkennbare Gegebenheiten vor Ort liegen außerhalb der Verantwortung des Architekten.
Nach der Freigabe gilt der Plan als abgeschlossen. Jede spätere Änderung bedeutet:
neuer Aufwand
neue Zeichnungen
neue Abstimmungen
und wird daher separat berechnet.
Pläne dürfen erst nach vollständiger Zahlung genutzt werden
Bei Kündigung müssen erbrachte Leistungen bezahlt werden
Nicht unterschriebene Pläne sind nicht gültig
Der Architekt haftet nicht für Verzögerungen der Behörden
Änderungen der Fachplaner müssen gemeldet werden
Nutzung der Pläne für andere Projekte ist verboten
Jede unvollständige Information führt zu Zusatzaufwand
Ein architektonisches Angebot ist weit mehr als eine Kostenaufstellung. Es ist ein strukturiertes Dokument, das Verantwortlichkeiten, Abläufe, Risiken und Leistungen klar definiert. Wer diese Punkte versteht, kann fundierte Entscheidungen treffen und sein Bauprojekt sicher und effizient voranbringen.
Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche, technische oder ingenieurmäßige Beratung dar
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