Architekt Samer Abbas | Schleswig-Holstein,Kiel, Hamburg, Berlin, München | Internationale Architektur.Umnutzung / Nutzungsänderung
Bauvorlageberechtigt in Schleswig‑Holstein – Architekt Samer Abbas. Internationale Architektur, digitale Planung und professionelle Bauanträge für Projekte in ganz Deutschland. Spezialisiert auf Umnutzung und Nutzungsänderung mit modernen, effizienten Entwürfen. Möchten Sie erfahren, wie Ihr unverbindliches Angebot für Ihr Projekt – Umnutzung/Nutzungsänderung – aussehen wird? Transparente Struktur und klare Leistungsphasen.
Dieses Dokument dient als Referenz für die Transparenz، klare Abläufe und die hohe Planungsqualität، die wir für Investitionsprojekte dieser Größenordnung sicherstellen.
Meine Leistungen gemäß HOAI bestehen aus diesen Punkten:
Arbeiten, die mit den technischen Zeichnungen verbunden sind und die die architektonischen Ausführungspläne beeinflussen
01-A0-00 :Zeichnungsliste & Index:
02-A0-01 :Relevante Informationen zur Baugenehmigung und Höhenangaben
03-A0-02:Entwurfsprinzip & Präsentation (Maßstab 1:250).
04-A0-03:Absteckung des Gebäudestandorts (Lageplan).
Die vierte Phasen werden wie folgt angewendet und gelten für das gesamte Projekt in all seinen Arbeitsabschnitten.
Die in den Planungsphasen beschriebenen Abläufe und Vorgehensweisen bei der Erstellung der Zeichnungen gelten ebenfalls für alle weiteren Teile des Projekts, sodass dieselbe Methodik einheitlich auf das gesamte Projekt übertragen wird.
Grundrisspläne:
Phase 1
Die Arbeiten beginnen unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung und dem Eingang der ersten Zahlung. Die erforderlichen Ausführungsdetails werden erstellt, bis die Unterlagen des Energieberaters sowie die Pläne des Brandschutzsachverständigen und des Statikers bei mir eingegangen sind.
Phase 2
Nach dem Eingang der Unterlagen des Energieberaters sowie der Pläne des Brandschutzsachverständigen und des Statikers werden die darin enthaltenen Informationen den Entwurf beeinflussen und zu entsprechenden Anpassungen führen. Die Pläne werden daraufhin überarbeitet, und dieser Arbeitsschritt gilt als zweite Phase.
Phase 3
Nach dem Eingang der restlichen Unterlagen der Auftraggeber, deren Einfluss auf die Ausführungspläne nur sehr gering ist, werden die finalen Anpassungen vorgenommen. Mit Abschluss dieser Arbeiten endet die dritte Phase, und die Pläne werden dem Auftraggeber übergeben.
Es folgt eine vierte Phase, die ausschließlich für eine zusätzliche Durchsicht mit den vom Auftraggeber gewünschten Stellen vorgesehen ist, unter Einhaltung aller Bedingungen dieses Angebots.
Phase 4
Die vierte Phase wird nach sechs Monaten ab der Übergabe der endgültigen Pläne abgeschlossen und beträgt 10 % der Gesamtsumme, also 5.000 €.
05-A1-01:Grundriss Erdgeschoss,(Maßstab 1:100).
06‑A1‑02: Kellergeschoss und Obergeschoss (Maßstab 1:100)
07-A1-03:Grundriss 1. Obergeschoss,(Maßstab 1:100).
08-A1-04:Grundriss 2. Obergeschoss,(Maßstab 1:100).
9-A1-07:Dachniveau‑Plan / Dachgrundriss ,(Maßstab 1:100).
10-A1-08:Dach‑über‑Dach‑Plan,(Maßstab 1:100).
Architektonische Fassaden:
Dies ist eine Ausführungsansicht und nicht nur eine einfache Zeichnung mit Maßen. Bei der Darstellung der Fassaden müssen die inneren Details und die exakten Materialstärken berücksichtigt werden, da sich diese direkt in der Außenansicht widerspiegeln. Jede beteiligte Partei führt ihre Arbeiten auf Grundlage präzise berechneter Maße aus, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Fehlern äußerst gering ist. Die Pläne werden zur Bestätigung an die Lieferanten und Ausführenden weitergegeben, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten.
11-A2-01:Ansicht – A,(Maßstab 1:100).
12-A2-02:Ansicht – B,(Maßstab 1:100).
13-A2-03:Ansicht – C,(Maßstab 1:100).
14-A2-04:Ansicht – D,(Maßstab 1:100).
DIE SCHNITTE – AUSFÜHRUNGSPLÄNE
Die Schnitte werden als Ausführungsschnitte erstellt und enthalten vollständige technische Details, bis die endgültigen und verbindlichen Angaben vom zuständigen Fachgutachter vorliegen. Zum Beispiel legt das Bodengutachten die Art der Abdichtung sowie das innerhalb der Gründung zulässige Fundamentierungssystem fest. Daher muss das Bodengutachten abgewartet werden, um die erforderlichen Angaben im technischen Schnitt eindeutig zu bestimmen. Ein Ausführungsschnitt durchläuft in der Regel drei Phasen: vor Erhalt des Bodengutachtens, nach Vorlage des Bodengutachtens und nach Abstimmung mit den statischen Berechnungen. Erst nach Abschluss dieser Schritte wird der Schnitt technisch korrekt und vollständig ausführungsreif.
15-A3-01:Schnitt 1‑1,(Maßstab 1:100).
16-A3-02:Schnitt 2‑2,(Maßstab 1:100).
17-A3-03:Schnitt 3‑3,Maßstab 1:100).
18-A3-04:Schnitt 1‑1,(Maßstab 1:100).
Detailabschnitte der Wände:
Die verwendeten Materialien, die Schichtdicken, die genauen Abmessungen sowie die Höhenangaben werden präzise angegeben, sodass die detaillierte Ausarbeitung der übrigen Pläne erleichtert wird. In den Detailschnitten wird zudem die Art der jeweiligen Detailausbildung dargestellt und grafisch eindeutig gekennzeichnet. Die Lasten für das jeweilige Aufhängungssystem der Materialien müssen gemäß den technischen Angaben des Herstellers angegeben werden. Die erforderlichen Abstände können festgelegt werden, jedoch obliegt die endgültige Festlegung der Tragfähigkeit, der Netzspezifikationen und aller nicht‑architektonischen technischen Parameter ausschließlich dem Hersteller gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
19-A4-01:Wandschnitte – Blatt 1,(Maßstab 1:50).
20-A4-02:Wandschnitte – Blatt 2,(Maßstab 1:50).
20-A4-03:Wandschnitte – Blatt 3,(Maßstab 1:50).
21-A4-04:Wandschnitte – Blatt 4,(Maßstab 1:50).
Treppendetails:
Die Treppe enthält einen vertikalen Schnitt und einen detaillierten Grundriss, einschließlich der Höhenangaben und der Anzahl der Stufen. Zusätzlich wird ein vollständiges Ausführungsdetail dargestellt, das alle erforderlichen Elemente für die präzise Erstellung der Ausführungspläne zeigt.
22-A5-01:Treppendetails‑1 – Blatt (1),(Maßstab 1:50).
23-A5-02:Treppendetails‑1 – Blatt (2),(Maßstab 1:50).
DIE TÜREN:
ie Außentüren unterliegen den Anforderungen des GEG = Gebäudeenergiegesetz‑DIN-Deutsches Institut für Normung (Gebäudeenergiegesetz – Deutsches Energiegesetz für energetische Anforderungen). Die technischen Türdetails müssen vom zertifizierten Energieberater übernommen und von ihm freigegeben werden. Nach der Freigabe durch den Energieberater wird während der Ausführung ein Blower‑Door‑Test (Luftdichtheitsprüfung des Gebäudes) durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Luftleckagen vorhanden sind. Die Ausführungsdetails der Türen werden gemäß diesen Vorgaben erstellt, einschließlich der erforderlichen energetischen Kennwerte wie dem U‑Wert (Wärmedurchgangskoeffizient).
Der Brandschutzaufbau sowie die Feuerwiderstandsklasse der Türen werden vom Brandschutzsachverständigen (Fachplaner für Brandschutz) geprüft und freigegeben. Die Umsetzung erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Phasen, wobei jede Phase entsprechend dem zuvor beschriebenen technischen Fortschritt abgeschlossen wird. GEG‑DIN: legt die Anforderungen an die Wärmedämmung und die energetische Effizienz von Außentüren fest. Blower‑Door‑Test: ist verpflichtend, um die Luftdichtheit des Gebäudes sicherzustellen und unzulässige Leckagen auszuschließen. U‑Wert: ein grundlegender energetischer Kennwert, der ausschließlich vom Energieberater freigegeben werden muss und nicht in die Verantwortung des Architekten fällt. Brandschutz: liegt im Zuständigkeitsbereich des Brandschutzsachverständigen und nicht des Architekten.
Es werden vollständige Tabellen erstellt, die sämtliche Spezifikationen, Maße, Stückzahlen sowie maßstäbliche Darstellungen enthalten. Die technischen Detailangaben werden definiert, jedoch verbleiben die werkseitigen Produktions‑ und Fertigungsdetails in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers, da diese nicht zu den architektonischen Ausführungsdetails gehören.
Mit seitlichen Holz‑, Stahl‑ oder Aluminiumdetails, die präzise gemäß der dargestellten Klarheit und dem angegebenen Maßstab definiert werden.
Umfasst Folgendes:
Technische Spezifikationen
Maße
Stückzahlen
Maßstäbliche Darstellungen
Technische Detailangaben
Herstellerwerkdetails verbleiben in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers.
24-A6-01:Holz‑ / Stahltürübersicht:(Maßstab 1:50).
25-A6-02:Aluminium‑Arbeitsverzeichnis:(Maßstab 1:100).
26-A6-03:Aluminium‑Arbeitsverzeichnis:(Maßstab 1:100).
27-A6-04:Aluminium‑Arbeitsverzeichnis:(Maßstab 1:100).
28-A6-05:Aluminium‑Arbeitsverzeichnis:(Maßstab 1:100).
29-A7-01:Finish‑Schedule:(Maßstab 1:100).
Deckt Bodenbeläge, Wandbeläge, Decken und Unterböden ab.
Legt die Oberflächen für Aufzugsräume, Notausgänge und Feuerlöschräume fest.
Verwendete Abkürzungen:
Umfasst 20 organisatorische Punkte zur Sicherstellung der Ausführungsqualität, darunter:
Einhaltung der Zeichnungen und Spezifikationen
Verantwortung des Auftragnehmers für die Überprüfung der Maße
Vorlage von Mustern vor Ausführungsbeginn
Schutz der Oberflächen bis zur endgültigen Übergabe
30-A8-01:Details der gekennzeichneten Räume (TAG) -HAR / Heizung‑Trockenraum / Mobilitätshilfe:(Wie dargestellt).
31-A8-02:Architektonische Eingangsdetails:(Maßstab 1:100).
32-A8-03:Architektonische Terrassendetails:(Maßstab 1:100).
33-A8-04: Diverse Details(2 Stück):(Maßstab 1:100).
Dachdetails:
34-A9-01: Architektonische Dachdetails – 1:(Maßstab 1:100).
35-A9-02:Architektonische Dachdetails – 2:(Maßstab 1:100).
Details:
Bezeichner-B1:Gips‑ und Deckendetails
Gips‑ und Deckendetails für drei Geschosse Gips‑ und Deckendetails für drei Geschosse, einschließlich Beleuchtungspunkten, Brandschutzgeräten und sonstigen Öffnungen:(Maßstab 1:100).
B1-01:Kellergeschoss– Decke:(Maßstab 1:100)
B1-02:Erdgeschoss – Decke:(Maßstab 1:100)
B1-03:Erstes Obergeschoss – Decke:(Maßstab 1:100)
B1-04:Zweites Obergeschoss – Decke:(Maßstab 1:100)
Bezeichner-B2:Möbel.
B2‑01: Kellergeschoss – Möbel (Maßstab 1:100).
B2-02:Erdgeschoss – Möbel:(Maßstab 1:100).
B2-03:Erstes Obergeschoss – Möbel:(Maßstab 1:100).
B2-04:Zweites Obergeschoss – Möbel:(Maßstab 1:100).
Bezeichner-B3:Bodenbeläge:
B3‑01: Kellergeschoss – Möbel (Maßstab 1:100).
B3-02:Erdgeschoss – Möbel:(Maßstab 1:100).
B3-03:Erstes Obergeschoss – Möbel:(Maßstab 1:100).
B3-04:Zweites Obergeschoss – Möbel:(Maßstab 1:100).
B5‑01Zeichnung zur AusführungB4‑05 :Allgemeine Details.(Maßstab 1:25,1:10)
Alle diese Fachpläne werden von den jeweils zuständigen Fachstellen erstellt und in einer beigefügten Datei zusammengeführt. Ihr Zweck besteht ausschließlich darin, die Informationen zu entnehmen, die Auswirkungen auf die architektonischen Ausführungsdetails haben.
Für Fehler in diesen Fachunterlagen übernehme ich keinerlei Verantwortung. Jeder Fachplaner ist vollständig für die Richtigkeit seiner eigenen Planung verantwortlich. Meine Aufgabe beschränkt sich ausschließlich darauf, die für das architektonische Design und die Ausführungsdetails relevanten Angaben zu übernehmen, ohne jegliche Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von anderen Beteiligten bereitgestellten Unterlagen.
Ebenso übernehme ich keine Verantwortung für etwaige Fehler in meinen Plänen, sofern deren Ursache direkt oder indirekt auf Unterlagen, Angaben oder Planungsfehler der Fachplaner oder anderer Projektbeteiligter zurückzuführen ist.
2-Elektro.
3-Brandschutz.
4-Heizung.
5-Lüftung.
6-Brandschutz / Löschanlagen
7-Water = Sanitär / Entwässerung / Trinkwasser / Löschwasser
8-Betondecke gemäß Achsraster,Fachplaner Tragwerk.
9-Tragwerkspläne für die Gebäude.
10-Telekommunikationsanlagen (TK)
11-Gebäudeautomation (GA)
12-Aufzugstechnik
13-Schallschutz
14-Wärmeschutz / Energie
15-Blitzschutz
16-Außenanlagen / Landschaftsplanung
17-Vermessung
18-Geotechnik / Bodengutachten
19-Brandschutzkonzept
20-Weitere Fachrichtungen
21‑Aufzugstechnik:
Aufzugstechnik und Aufzugsdetails werden ausschließlich von einem zertifizierten Fachplaner für Aufzugstechnik oder einem spezialisierten Unternehmen geplant. Die technischen Anforderungen richten sich nach den geltenden Normen (z. B. DIN EN 81), einschließlich Schachtabmessungen, Tragfähigkeit, Brandschutzanforderungen, Barrierefreiheit und aller maschinentechnischen Spezifikationen. Die endgültigen technischen Angaben stammen ausschließlich vom Hersteller und sind nicht Bestandteil der architektonischen Ausführungsplanung.
22- Solar‑Energieunternehmen
Hinweis:
Die Kontaktaufnahme mit den liefernden Unternehmen erfolgt mit dem Ziel, die neuesten technischen Spezifikationen für das Jahr 2026 für alle Projektdetails zu erhalten. Dadurch können die technischen Details des Projekts auf höchstmöglichem Niveau aktualisiert werden. Der Auftraggeber kann später von den eingeholten Angeboten profitieren.
Die Bearbeitungsdauer:
Die Pläne werden in mehreren Phasen erstellt, und die endgültige Dauer hängt unmittelbar von der rechtzeitigen Bereitstellung der technischen Details durch die vom Auftraggeber beauftragten Fachplaner ab.
Besuchen Sie meine offizielle Website für weitere Projektdetails und unverbindliche Angebote:
Mit freundlichen Grüßen
Architekt Samer Abbas
internationale Archhitektur
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