Architekt Samer Abbas | Schleswig-Holstein,Kiel, Hamburg, Berlin, München | Internationale Architektur.Umnutzung / Nutzungsänderung
Bauvorlageberechtigt in Schleswig-Holstein – Architekt Samer Abbas. Internationale Architektur, digitale Planung und professionelle Bauanträge für Projekte in ganz Deutschland. Spezialisiert auf Umnutzung und Nutzungsänderung مع تصاميم حديثة وعروض غير ملزمة لجميع المشاريع الهندسية.
Der Umbau einer Wohnung oder eines Mehrfamilienhauses, die Änderung eines Grundrisses oder die Zusammenlegung bzw. Aufteilung von Wohneinheiten gehören zu den komplexesten Bauvorhaben im deutschen Wohnungsbestand. Was für viele Eigentümer zunächst wie ein rein gestalterischer Schritt wirkt, ist in Wirklichkeit ein tiefgreifender Eingriff in die Gebäudestruktur, der rechtliche, technische und behördliche Anforderungen mit sich bringt.
In diesem ausführlichen Leitfaden erläutere ich – aus der Perspektive eines Architekten – die wichtigsten Schritte, Risiken, gesetzlichen Grundlagen und Planungsphasen, die bei Umbau, Grundrissänderung, Wohnungszusammenlegung und Wohnungsaufteilung in Deutschland zu beachten sind. Der Artikel basiert auf einem realen Projekt, das die Herstellung einer Maisonette, die Umverteilung von Räumen und die funktionale Anpassung mehrerer Wohneinheiten umfasst.
Ein Umbau ist jeder bauliche Eingriff, der über reine Schönheitsreparaturen hinausgeht. Dazu gehören:
Entfernen oder Versetzen von Wänden
Öffnungen in Decken (z. B. für eine interne Treppe)
Zusammenlegung oder Trennung von Wohnungen
Änderung der Nutzung einzelner Räume
Rückbau von Küchen oder Bädern
Einbau neuer Funktionsbereiche wie Pantryküchen
Solche Maßnahmen sind in Deutschland streng reguliert, da sie Auswirkungen auf:
Statik
Brandschutz
Schallschutz
Wohnflächenberechnung
Anzahl der genehmigten Wohneinheiten
Abstandsflächen
Stellplatzpflichten
Nachbarrechte
haben können.
Ein Umbau ohne fachgerechte Planung kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen – bis hin zur Nutzungsuntersagung durch das Bauamt.
Eine Grundrissänderung (Grundrissänderung) betrifft die innere Struktur einer Wohnung. Auch wenn es sich „nur“ um das Versetzen einer Wand handelt, kann dies:
tragende Bauteile betreffen
Fluchtwege verändern
Brandschutzanforderungen verletzen
die Wohnfläche verändern
die Funktionalität der Wohnung beeinflussen
Im Beispielprojekt heißt es:
„Für die Herstellung der Maisonette ist eine Öffnung zwischen den Geschossen erforderlich, die statisch nachgewiesen und geplant werden muss.“
Das bedeutet: Eine Grundrissänderung ist nicht nur eine gestalterische Entscheidung, sondern ein baurechtlich relevanter Eingriff, der zwingend durch einen Architekten und Statiker begleitet werden muss.
Die Zusammenlegung von Wohnungen ist in vielen Städten beliebt, besonders in Altbauten. Sie ermöglicht:
größere Wohnflächen
moderne Raumkonzepte
Wertsteigerung der Immobilie
Im Projekt wurde das Obergeschoss vollständig der Wohnung WE1 zugeordnet, wodurch eine Maisonette entsteht.
Dafür notwendig:
eine Treppenöffnung
statische Berechnungen
Anpassung der Grundrisse
Prüfung der Brandschutzanforderungen
Einreichung eines Bauantrags
Wichtig ist auch die Frage der Wohneinheitenzahl. Viele Bauämter achten darauf, dass die Anzahl der genehmigten Einheiten nicht ohne triftigen Grund reduziert wird.
Im Projekt wurde ein Raum aus WE3 herausgelöst und WE2 zugeordnet. Gleichzeitig wurde die Küche in WE3 vollständig zurückgebaut, um den Raum als normales Zimmer nutzen zu können.
Das klingt einfach, ist aber technisch und rechtlich anspruchsvoll:
Leitungen müssen stillgelegt werden
Wasser- und Abwasseranschlüsse müssen entfernt werden
Elektroinstallationen müssen angepasst werden
der Raum muss neu klassifiziert werden
WE3 muss weiterhin als eigenständige Wohneinheit funktionieren
Deshalb wurde eine Pantryküche erforderlich:
„Um die Struktur von drei eigenständigen Wohneinheiten zu erhalten, ist in WE3 die Herstellung einer kleinen Studio-Pantryküche erforderlich.“
Einer der wichtigsten Punkte im Dokument lautet:
„Da keine offiziell bestätigten Bestandspläne existieren, ist ein vollständiges, professionelles Aufmaß durch einen anerkannten Vermesser zwingend erforderlich.“
Ohne Aufmaß gibt es:
keine verlässlichen Maße
keine korrekten Grundrisse
keine statischen Berechnungen
keine genehmigungsfähigen Unterlagen
Der Architekt übernimmt ausdrücklich keine Haftung für vom Auftraggeber gelieferte Maße:
„Für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Architekt keine Haftung.“
Das schützt den Architekten – und den Eigentümer vor späteren Überraschungen.
Analyse der vorhandenen Unterlagen
Klärung der Ziele
behördliche Anforderungen
erste Einschätzung der Machbarkeit
Entwicklung von Varianten
erste Grundrisskonzepte
technische und rechtliche Klärungen
Abstimmung mit dem Auftraggeber
Ausarbeitung der Grundrisse
Festlegung der Raumaufteilung
Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen
Grundrisse Bestand/Neu
Schnitte Bestand/Neu
Baubeschreibung
Bauantragsunterlagen
digitale Einreichung beim Bauamt
Kommunikation mit der Behörde
Diese vier Leistungsphasen bilden die Grundlage für jedes genehmigungspflichtige Umbauprojekt.
Das Dokument definiert klare Leistungsgrenzen:
Statik
Brandschutz
Schallschutz
Vermessung / Aufmaß
TGA / Elektroplanung
Energieberatung / GEG-Nachweise
Ortsbesichtigungen (nur gegen Zusatzvertrag)
Diese Leistungen müssen separat beauftragt werden – ein wichtiger Punkt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Honorar beträgt:
8.000 € netto
9.520 € brutto
Zahlungsplan:
40 % bei Projektstart
30 % nach Übergabe der Planunterlagen
20 % nach Einreichung des Bauantrags
10 % nach Projektabschluss
Ohne Zahlung erfolgt keine Weiterbearbeitung – ein üblicher und sinnvoller Schutzmechanismus.
Ein Umbau ohne Architekt führt fast immer zu:
Ablehnung durch das Bauamt
statischen Problemen
Brandschutzverstößen
Konflikten mit Nachbarn
Wertverlust der Immobilie
Ein Architekt sorgt für:
rechtssichere Planung
korrekte Unterlagen
funktionale Grundrisse
Schutz vor Risiken
klare Kommunikation mit Behörden
Gerade bei komplexen Projekten wie Maisonette-Herstellung oder Wohnungszusammenlegung ist professionelle Planung unverzichtbar.
Ein erfolgreicher Umbau beginnt nicht mit dem Bau, sondern mit der Planung. Wer frühzeitig einen Architekten einbindet, spart:
Zeit
Geld
Nerven
rechtliche Risiken
Die wichtigsten Schritte:
Aufmaß beauftragen
Architekten mit LPH 1–4 beauftragen
Varianten prüfen
Entwurfsplanung abstimmen
Bauantrag einreichen
erst dann: Bauausführung
Mit einer klaren Struktur und professioneller Begleitung wird selbst ein komplexes Projekt wie die Zusammenlegung mehrerer Wohnungen zu einer Maisonette zu einem erfolgreichen Vorhaben.
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